Die Praxisgebühr muss bei Inanspruchnahme eines ärztlichen Notdienstes nur noch einmal pro Quartal bezahlt werden.
Darauf verständigen sich die Kassenärztliche Vereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen. Bisher musste für Notfälle jedes Mal neu die Gebühr gezahlt werden, es sei denn, es handelt sich um einen sogenannten "planbaren Notfall" wie etwa das Wechseln eines Verbandes.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2004)
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