Der 57. Bayerische Ärztetag hat am 24. April in München eine neue Weiterbildungsordnung (WO) für die Ärzte Bayerns beschlossen. Die Novelle beruht im Wesentlichen auf der Muster-Weiterbildungsordnung, die am Deutschen Ärztetag in Köln 2003 als bundeseinheitliche Empfehlung beschlossen wurde.
Nach ausführlicher Debatte über einige Problemkomplexe sprach sich eine breite Mehrheit für die neue WO aus. „Dereguliert in den Anforderungen, logisch in der Struktur und mit weniger Bezeichnungen haben wir die Weiterbildungsordnung etwas entwirren können“, so Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
In der Tat ist eins der wesentlichen Änderungsmerkmale der neuen WO die Deregulierung, gibt es doch künftig nur noch drei Ebenen: Gebiete, Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen. Die neue WO umfasst nur 100 statt bisher 132 Weiterbildungsgänge. In 29 Gebieten können künftig 38 Facharzt-Kompetenzen erworben werden. Nahezu unverändert blieb die Zahl der Schwerpunkte (künftig 21 statt bisher 19). Neu ist dagegen, dass Fakultative Weiterbildungen, Fachkunden und zusätzliche Qualifikationen künftig unter dem Begriff Zusatzweiterbildungen zusammengefasst werden. Hiervon wird es insgesamt 40 geben.
Doch das sind nicht die einzigen Neuerungen. Weitere Änderungen sind beispielsweise:
- Unter dem Dach des Gebietes Chirurgie wird es künftig eigenständige Facharzt-Kompetenzen − statt den bisherigen Fachärzten mit Schwerpunkten − geben.
- Der bisherige Schwerpunkt Unfallchirurgie im Gebiet Chirurgie und das Gebiet Orthopädie werden zu einem neuen Facharzt „Unfallchirurgie und Orthopädie“ zusammengeführt.
- In der Kinder- und Jugendmedizin wird es eine Reihe von Spezialisierungen, z.B. Kinder-endokrinologie, -Nephrologie und -Rheumatologie, geben.
- Die Akupunktur wird als Zusatzweiterbildung eingeführt.
- In der Psychiatrie wird ein neuer Schwerpunkt, nämlich die Forensische Psychiatrie, geschaffen. Wesentliche Inhalte dieser Spezialisierung sind die Erkennung und Behandlung psychisch kranker und gestörter Straftäter.
Ein wesentliches Konfliktfeld, das bereits im Vorfeld des Ärztetages heiß diskutiert wurde, war der neue Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin. Hier beschlossen die 180 Delegierten mit großer, überwältigender Mehrheit, dass künftig der „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ die hausärztliche Versorgung übernehmen wird. Ein fünfjähriger qualifizierter Weiterbildungsgang wird diesen „Hausarzt der Zukunft“ prägen. Dagegen ist die Weiterbildung des Internisten auf die fachärztliche Tätigkeit in einem Schwerpunkt ausgerichtet.
Die WO wird nun der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde tritt sie in Kraft.
Der 57. Bayerische Ärztetag, der am 24. April 2004 in München zusammenkam, ist die Vollversammlung der Ärztinnen und Ärzte in Bayern. Einziger Tagesordnungspunkt war die Novelle der Weiterbildungsordnung.
Hinweis für Ärztinnen und Ärzte, die einen Antrag nach dieser neuen Weiterbildungsordnung stellen wollen:
Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns wurde zwar vom 57. Bayerischen Ärztetag am 24.04.2004 beschlossen, muss aber erst noch von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV), genehmigt werden.
Erst danach kann die Veröffentlichung erfolgen - voraussichtlich im Juli 2004 im Bayerischen Ärzteblatt und im Internet. Voraussichtlich zum 01.08.2004 wird die neue Weiterbildungsordnung dann in Kraft treten.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass Anträge deshalb erst ab 01.08.2004 (also erst nach In-Kraft-Treten dieser Weiterbildungsordnung) bearbeitet werden können; bis dahin sind von uns noch umfangreiche Vorarbeiten für die Umsetzung (z. B. Antragsformulare, Anerkennungskriterien) zu leisten.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 24.04.2004)
Für Ärzte gibt es weltweilt Jobangebote:
Hier finden Sie Aktuelle Stellenangbote für Ärzte...
Hier können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine neue Stellenanzeige aufgeben:
Sie sind schon Kunde bei uns? Dann gelangen Sie hier zu Ihrem Kundenbereich, um ihre Anzeigen zu verwalten oder sich als Arzt zu registrieren.