Eine private Krankenversicherung muss nicht alle verschriebenen Arzneimittel zahlen, entschied das Düsseldorfer Landgericht.
Eine an Arthritis leidende Frau hatte sich einer Therapie unterzogen, bei der auch Medikamente eingesetzt wurden, die nicht über Apothekenverkauf in Umlauf gebracht werden. Die private Krankenversicherung hatte sich geweigert, die Kosten zu übernehmen, da sie nur die Kosten für Medikamente aus der Apotheke übernehmen müsse.
Mit dieser Einschränkung würden die Patienten nicht unnötig belastet, da es auch in der Apotheke viele alternative, naturheilkundliche Medikamente gebe, für die die Kassen aufkämen.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2004)
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