Der Gemeinsame Bundesausschuss kam am 16. März in Bonn zusammen, um über alle rezeptfreien Medikamente aus der Apotheke zu beraten.
Diese sollen nach den Bestimmungen der Gesundheitsreform nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden – außer bei Kindern und Jugendlichen und wenn die Mittel zur Standardtherapie bei schweren Krankheiten gehören.
Zudem werde es künftig wohl eine Sonderregelung für homöopathische Arzneimittel gelten.
Damit solle der Vorschrift der Gesundheitsreform entsprochen werden, wonach bei allen Sparbemühungen die „Therapievielfalt“ gewährleistet werden soll. Homöopatische Mittel sollen dem Vernehmen nach nun bei schweren Krankheiten auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können, wenn zur Behandlung dieser Krankheiten nach der „Schul-Medizin“ sowieso rezepftfreie Mittel eingesetzt würden. Patienten bekommen künftig beim Arzt neben Rezepten im bekannten Rosa auch solche in grünem Farbton ausgestellt.
Auf diesen werden jene Medikamente aufgeschrieben, die der Versicherte selbst zahlen muss. Trotz der nun festgelegten Ausnahmen sollen die im Arzneimittelsektor geplanten Einsparungen von einer Milliarde Euro erreicht werden.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2004)
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