Der "Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" verständigte sich Ende Januar des Jahres auf eine neu gefasste Definition von "schwerwiegend chronisch krank": "Beispielsweise erfüllt, nach meiner Ansicht, ein Großteil der rund acht Millionen Diabetiker in Deutschland diese neue Definition", sagte Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
Als schwerwiegend chronisch krank gelte nun, wer sich nachweislich in ärztlicher Dauerbehandlung (dazu zählt ein Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit) befindet und eine der folgenden Kriterien erfüllt:
- Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe zwei oder drei oder
- Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent oder
- Kontinuierliche medizinische Versorgung, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung zu erwarten ist oder eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung. Eine solche Versorgung sind ärztlich oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.
Alle chronisch kranken Patientinnen und Patienten, die unter diese neue gefasste Definition fallen, bezahlen nur ein Prozent des Haushaltsbruttos zu, wobei zum Haushaltseinkommen alle Einkommensbezieher gerechnet werden. Präsident Dr. H. Hellmut Koch: "Damit reduziert sich für viele chronisch kranke Patientinnen und Patienten die Zuzahlung für lebenswichtige Medikamente, und das begrüßen wir." Kritisch sieht der bayerische Ärztechef dagegen die Regelung, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig darüber entscheiden, wer als chronisch krank gilt und damit weniger Zuzahlungen leisten muss. Dazu halten die Kassen ein Formular (Muster 55) bereit, auf dem Ärztinnen und Ärzte ein Reihe von Patienten-Daten angeben müssen. Beispielsweise, seit wann der Patient in Dauerbehandlung ist, wann diese – wenn absehbar – endet, welche Dauerdiagnose vorliegt und ob eine kontinuierliche Behandlung erforderlich ist, um eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu vermeiden.
Koch bezeichnete die neue Regelung zwar als sozial und medizinisch sinnvoll. Die Sparziele des GKV-Modernisierungsgesetzes würden dadurch jedoch wohl nicht erreicht werden.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 16.03.2004)
Für Ärzte gibt es weltweilt Jobangebote:
Hier finden Sie Aktuelle Stellenangbote für Ärzte...
Hier können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine neue Stellenanzeige aufgeben:
Sie sind schon Kunde bei uns? Dann gelangen Sie hier zu Ihrem Kundenbereich, um ihre Anzeigen zu verwalten oder sich als Arzt zu registrieren.