Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern hat die Regelung, nach der Patienten bei jedem Herbeirufen des kassenärztlichen Notdienstes die Praxisgebühr von zehn Euro zu zahlen haben, als unmenschlich bezeichnet.
Die KV warf gestern den Krankenkassen im Land vor, ausschließlich zu ihren eigenen Gunsten zu handeln. Dass sich die Kassen auf bundesweit geltende Regelungen berufen, treffe nicht zu. Die dafür entscheidende Sitzung auf Bundesebene finde erst am 30. März statt, hieß es.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2004)
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