Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Anrechnung der Bereitschaftsdienste von Klinikärzten auf die Arbeitszeit will die EU-Kommission in Brüssel die entscheidenden Vorschriften überarbeiten. Die Umsetzung des Richterspruches sei, so die EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou, schwierig.
Sozialpartner und Regierungen sind von der Kommission zu Stellungnahmen über die Arbeitszeitrichtlinie von 1993 aufgefordert worden. Nach Abschluss des Beratungsprozesses Ende März werde die Kommission neue Vorschläge machen.
So hat zum Beispiel die deutsche Bundesregierung nach Angaben der Brüsseler Behörde die Folgekosten des Richterspruchs auf 1,75 Mrd. Euro beziffert. Die britische Regierung gehe von bis zu 1,1 Mrd. Euro aus, die niederländische von 400 Mill. Euro.
Zahlreiche Staaten der Europäischen Union machten daher jetzt von der Möglichkeit Gebrauch, Ausnahmen von der EU-Richtlinie zuzulassen, indem persönliche Abmachungen mit den Arbeitnehmern erlaubt werden. In Deutschland, den Niederlanden und Spanien seien entsprechende Gesetze zumindest für das Gesundheitswesen in Vorbereitung. Frankreich habe seine Vorschriften bereits in dieser Richtung geändert.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2004)
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