Mit einer Novelle der Berufsordnung für die Ärzte in Bayern ging in Bad Windsheim der 56. Bayerische Ärztetag am Sonntag zu Ende. Die Delegierten präzisierten die Regelungen zum Verhältnis von Arzt und pharmazeutische Industrie bzw. Medizinprodukteherstellern.
So müssen künftig Verträge über die Zusammenarbeit von Arzt und Industrie schriftlich abgeschlossen und auf Verlangen der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) vorgelegt werden.
Leistung und Gegenleistung, z.B. von klinischen Studien, müssen sich entsprechen. Das "Sponsoring" der Teilnahmekosten von Ärztinnen und Ärzten an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen ist nur in Höhe der notwendigen Reisekosten und Tagungskosten berufsrechtlich zulässig. Damit ist das ärztliche Berufsrecht so weit wie möglich den Vorschriften des bundesweit geltenden Antikorruptionsrechts angepasst worden. "Die Zusammenarbeit von Ärzten mit der Industrie ist wünschenswert, notwendig und erforderlich. Wichtig ist dass wir Regeln für das Miteinander entwickeln müssen, die die Unabhängigkeit der Ärztinnen und Ärzte in ihrem individuellen Handeln garantieren", sagte Dr. Klaus Ottmann, Vize-präsident der BLÄK abschließend.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 11.10.2003)
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