Gleich zum Beginn der zweitägigen Arbeitstagung in Bad Windsheim beschäftigte sich der 56. Bayerische Ärztetag mit dem GKV-Modernisierungsgesetz und wandte sich an die Bayerische Staatsregierung, im Bundesrat bzw. über die Bundesregierung bei zukünftigen Reformansätzen im Bereich der sozialen Sicherungssysteme - insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung - dafür zu sorgen, dass folgende Voraussetzungen für die ärztliche Tätigkeit sichergestellt werden:
1. Erhalt der freien Arztwahl für ein funktionsfähiges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, wobei eine Koordinationsfunktion des Hausarztes erhalten werden muss.
2. Erhalt der Entscheidungskompetenz über die ärztliche Behandlung beim behandelnden Arzt.
3. Gewährleistung der Zuständigkeit der gegliederten gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für die Finanzierung der qualifizierten Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung.
4. Erhalt der Zuständigkeit der Länder und damit der Landesärztekammer für das Berufsausübungsrecht.
"Die Bundesregierung habe im GKV-Modernisierungsgesetz primär die finanziellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu lösen versucht. Die Regierungskoalition selbst habe aber mit der Diskussion um die "Bürgerversicherung" bzw. einer "Kopfpauschale" die Untauglichkeit des Reformansatzes bereits erkannt", heißt es in dem Beschluss.
Der 56. Bayerische Ärztetag, der vom 10. bis 12. Oktober in Bad Windsheim zusammenkommt, ist die einmal im Jahr tagende Vollversammlung der Ärztinnen und Ärzte in Bayern.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 11.10.2003)
Für Ärzte gibt es weltweilt Jobangebote:
Hier finden Sie Aktuelle Stellenangbote für Ärzte...
Hier können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine neue Stellenanzeige aufgeben:
Sie sind schon Kunde bei uns? Dann gelangen Sie hier zu Ihrem Kundenbereich, um ihre Anzeigen zu verwalten oder sich als Arzt zu registrieren.