Der 56. Bayerische Ärztetag forderte am Samstag mit großer Mehrheit die bayerischen Krankenhausträger auf, das geltende Arbeitszeitgesetz und die diesem Gesetz zugrundeliegende europaweit geltenden Arbeitszeitrichtlinien in bayerischen Krankenhäusern anzuwenden. Nur durch eine Umsetzung an allen Krankenhäusern sei eine Chancengleichheit herzustellen.
Gleichzeitig appellierte der Ärztetag an die Bayerische Staatsregierung, eine besondere Fürsorge für die bayerischen Universitätskliniken zu übernehmen, die aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben die Qualität der Patientenversorgung, Forschung und Lehre nicht mehr aufrechterhalten könnten. An die Adresse des Bundesgesetzgebers richtete der Ärztetag die Forderung, Bereitschaftspraxen an Kliniken zu fördern, um die Zusammenarbeit zwischen Niedergelassenen und Kliniken zu stärken.
Gewerbesteuer
Eine klare Absage erteilte die Vollversammlung der Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler. Die Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler könne vor allem in Großstädten mit einem hohen Hebesatz das Aus für zahlreiche Arztpraxen bedeuten.
Medikamente
Das Ärzteparlament forderte den Bundesgesetzgeber auf, die Erstattung von Arzneimitteln nicht auf verschreibungspflichtige Medikamente zu beschränken, denn die Verschreibungspflicht habe nichts mit Wirksamkeit oder Indikation des Arzneimittels zu tun.
Der 56. Bayerische Ärztetag, der vom 10. bis 12. Oktober in Bad Windsheim zusammenkommt, ist die einmal im Jahr tagende Vollversammlung der Ärztinnen und Ärzte in Bayern.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 11.10.2003)
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