Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) wurde von der Bayerischen Staatsregierung zur Errichtung von zwei Ärztlichen Stellen - Strahlentherapie und Nuklearmedizin - nach § 83 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beauftragt. "Die Kammer praktiziert hier angewandte Qualitätssicherung für alle Betreiber medizinischer Strahlenquellen", sagte Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der BLÄK. Darüber hinaus sorge sie mit ihren Überprüfungen dafür, dass die Strahlenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger, für die betroffenen Patientinnen und Patienten, das jeweilige medizinische Fachpersonal sowie für die Ärztinnen und Ärzte möglichst gering bleibe.
Nach Vorgesprächen mit Bayerischen Ministerien und dem Landesamt für Umweltschutz war die BLÄK bereit, diese wichtige und notwendige Aufgabe kompetent wahrzunehmen, bestand jedoch auf einer sicheren Finanzierungsgrundlage nach dem Kostendeckungsprinzip. Hierzu bittet die BLÄK das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen eine Benutzergebührenverordnung (GebO) zu erlassen. In diesem Zusammenhang lobte der BLÄK-Vizepräsident die gute Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz (LfU) und den ärztlichen Berufsverbänden.
Start der Ärztlichen Stellen - Strahlentherapie und Nuklearmedizin - ist der 1. Januar 2004. Sowohl die inhaltlichen Prüfprogramme als auch die personelle Besetzung der Kommissionen wurden gemeinsam mit den Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden abgestimmt. Das Vorhaben richtet sich künftig an sämtliche Betreiber von Strahlenquellen in Strahlentherapie und Nuklearmedizin in Bayern. Das LfU informiert derzeit alle Beteiligten.
Mit den beiden neuen Ärztlichen Stellen – Strahlentherapie und Nuklearmedizin – und der bereits seit Jahren bestehenden Ärztlichen Stelle nach § 18 der Röntgenverordnung (RöV) sind nun bei der BLÄK insgesamt drei Ärztliche Stellen zur Qualitätssicherung radiologischer und strahlentherapeutischer Leistungen unter einem Dach angesiedelt und einheitlich organisiert. "Damit haben wir einheitliche Qualitätsstandards sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich für die Patientinnen und Patienten geschaffen", so Ottmann abschließend.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 10.10.2003)
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