Seit 1. Juli dieses Jahres können Veranstalter ärztlicher Fortbildungen, wie beispielsweise Leiter von Kongressen, Seminaren oder Qualitätszirkeln die Zuerkennung von Punkten zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) online unter der Adresse www.blaek.de/fortbildung beantragen. Dieser neue Service der BLÄK verkürzt die Antwortzeiten für den Kongress-Veranstalter deutlich. Ärztliche Kreis- und Bezirksverbände (ÄKBVs) sowie Akademien der Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und Ärztliche Berufverbände haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich die Teilnahmebescheinigung mit Fortbildungspunkten online selbst auszustellen. Dazu ist es notwendig, einen Akkreditierungsvertrag zur Vergabe von Fortbildungszertifikat-Punkten für eigene Veranstaltungen zu unterzeichnen.
Akzeptanz
"Erste Erfahrungen zeigen, dass der neue Service angenommen wird, auch wenn die Akzeptanz noch steigerungsfähig ist. Ab Januar 2004 möchten wir dann ausschließlich auf Online-Anmeldungen umstellen", kündigt Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der BLÄK, an. So registrierte die BLÄK in der Startphase im Juli 147 Anmeldungen webbasiert; im September 316 online gegenüber 2225 auf dem Postweg. Ende September haben elf ÄKBVs den Akkreditierungs-Vertrag unterzeichnet; dazu kommen zehn Wissenschaftlich-Medizinische Fachgesellschaften bzw. deren Akademien sowie fünf Ärztliche Berufsverbände bzw. deren Akademien; elf weitere Anfragen sind in den letzten Tagen eingegangen und stehen zur Unterzeichnung an. Der Akkreditierungs-Vertragstext kann auch über die E-mail-Adresse:
akk-fobizert@blaek.de angefordert werden. Er beinhaltet die Einwilligung in ein Stichproben-Kontrollverfahren. Zusätzlich erhalten die Ärztinnen und Ärzte künftig die Möglichkeit, die individuelle Summe erworbener Fortbildungszertifikat-Punkte - selbstverständlich unter Wahrung datenschutzrechtlicher Regelungen - vom "Online-Punkte-Konto" abzurufen.
Offene Fortbildungs-Plattform
"Schon bevor in § 95 d und § 137 Sozialgesetzbuch (SGB V) die Fortbildungspflicht für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie auch für die in Kliniken, im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in freier Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzte festgeschrieben wurde, schaffte die BLÄK Wege, beispielsweise durch E-Learning, ärztlichen Kolleginnen und Kollegen neben der umfangreichen beruflichen Beanspruchung einen gangbaren Weg mit vertretbarem zeitlichen und finanziellen Aufwand für Fortbildungen zu gestalten", so Koch weiter. Und bei der Online-Punkte-Vergabe und -Verwaltung wird es nicht bleiben: Die BLÄK entwickelt derzeit ein Konzept einer "Offenen Fortbildungs-Plattform" für Ärztinnen und Ärzte, gemeinsam mit verschiedenen ärztlichen Fortbildungsexperten aus dem In- und Ausland. Fachbezogene und an der Patientenversorgung orientierte Internetrecherchen, Chat-Foren, webbasierte persönliche Fortbildungsserien und Konzepte webbasierten Trainings sollen den Erwerb von Fortbildungspunkten online ermöglichen. Die hohen Vergleichswerte (Beteiligungsrate), beispielsweise aus Kanada, belegen die Akzeptanz solcher moderner Fortbildungsmethoden.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 10.10.2003)
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