Nach jahrelanger Vorbereitung hatte der Deutsche Ärztetag in Köln im Mai dieses Jahres mit überwältigender Mehrheit die Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Doch eine Weiterbildungs-ordnung für Ärztinnen und Ärzte entfaltet erst Rechtswirkung, wenn sie durch die jeweilige Kammerversammlung der Landesärztekammer als Satzung beschlossen und von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurde. In Bayern geschieht dies durch den Bayerischen Ärztetag.
Um nun die Umsetzung der MWBO mit den einzelnen Landes-ärztekammern sowohl inhaltlich als auch zeitlich zu koordinieren, lud Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und Vorsitzender der Weiterbildungsgremien auf Bundesebene, die Präsidenten und Weiterbildungs-Beauftragten der Landesärztekammern am
8. September nach München ins Ärztehaus Bayern ein. Einziges Thema: Umsetzung der MWBO.
Zeitplan
Nach der Aufarbeitung absehbarer Umsetzungsprobleme und der Erarbeitung der Richtlinien zur MWBO durch die Gremien der Bundesärztekammer (BÄK) im Herbst dieses Jahres, rechnet Koch damit, dass im Frühjahr 2004 die Beratungen in den Kammerversammlungen der Landesärztekammern laufen können. "Ich bin zuversichtlich, dass wir bis zum 1. Januar 2005 die neue Weiterbildungsordnung in allen Landesärztekammern verabschiedet haben werden. Ein Teil der Kammern wird dieses Ziel bereits im ersten Halbjahr, der andere Teil erst im zweiten Halbjahr 2004 erreichen", sagte Koch am Rande der Tagung in München.
Die Landes-Präsidenten waren sich einig, dass an den Beschlüssen des Deutschen Ärztetages 2003 in Köln hinsichtlich der "Weiterbildung zum Hausarzt" festgehalten wird. Die zukünftigen Qualifikationswege für die hausärztliche und internistische Versorgung werden wie beschlossen umgesetzt. Der Hausarzt der Zukunft ist der "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin". Diskussionen gab es zu den Übergangsbestimmungen. "Sollen Einzelfall-Anträge zur Umschreibung zugelassen werden?" und "Wie sieht es für die Kolleginnen und Kollegen, die sich gerade in Weiterbildung befinden, aus?", lauteten nur einige der noch offenen Fragen. Ein weiterer Tagungspunkt war die "Anpassung der Heilberufe-/Kammergesetze" in den einzelnen Bundesländern. "Gerade weil es natürlich noch Detailfragen zu beantworten gibt, können wir – die Landesärztekammern – die Umsetzungsprobleme der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) nur gemeinsam lösen", appellierte Koch. Daher seien konsultative Tagungen mit den anderen Landesärztekammern
sehr wichtig und sinnvoll.
Neuerungen
Wesentliche Neuerung der MWBO ist die Differenzierung zwischen Gebietsdefinitionen und Kompetenzen, die innerhalb der Gebietsgrenzen durch Weiterbildung zu erwerben sind. Da der Deutsche Ärztetag es für nicht mehr realistisch hielt, dass sämtliche Inhalte eines Gebietes in einer fünf- bis sechs-jährigen Weiterbildung vermittelt werden können, wird sich die Weiterbildung zum Facharzt in Zukunft auf die Elemente eines Gebietes beschränken, die für die optimale Patientenversorgung erforderlich sind. Mit der neuen WBO wird die Anzahl der ärztlichen Weiterbildungsbezeichnungen von bislang etwa 160 auf rund hundert reduziert. Zudem sieht die neue WBO künftig nur noch drei Qualifikationsebenen vor.
Spezialisierung
Die WBO regelt die Spezialisierung der Ärzte nach dem Medizinstudium. Dies erfolgt im Rahmen einer mehrjährigen Berufstätigkeit unter Anleitung von Ärztinnen und Ärzten, die zur Weiterbildung befugt sind. Nach Abschluss einer Prüfung sind die Ärztinnen und Ärzte dann berechtigt, besondere Bezeichnungen, wie z.B. Facharzt für Augenheilkunde, Hautarzt oder Urologe, zu führen.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 09.09.2003)
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