Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den erzielten Konsens bei der Gesundheitsreform. Auch wenn viele Details noch offen sind und weitere Strukturfragen zukünftig zu klären bleiben, bedeuten die Eckpunkte in weiten Teilen eine Abkehr von der staatlich diktierten Checklisten- und Zuteilungsmedizin, wie sie vormals auf der Agenda der Bundesregierung stand.
Die Erhaltung der freien Arztwahl und der individuellen Therapiefreiheit, die Förderung von Prävention und Vorsorge, die Stärkung des Hausarztes und der integrierten Versorgung, der Abbau des Bürokratismus und die Schaffung von Transparenz sind schon lange Forderungen der Ärzteschaft, die nun im Konsenspapier zum Tragen kommen und für den Patienten spürbar werden.
„Die Reformansätze erhalten das Solidarprinzip, binden den Patienten aber weit mehr als Partner und Beteiligten in den Behandlungsprozess ein – Patientensouveränität und Patientenverantwortung sind untrennbar miteinander verknüpft. Dazu gehört auch eine maßvolle finanzielle Eigenbeteiligung, die Leistungsvermögen und Krankenstatus des Einzelnen berücksichtigt. Durch Bonusregelungen wird der Patient aber letztlich auch selbst mitbestimmen können, wie teuer ihn die Behandlung tatsächlich kommt“, so Dr. Wil-fried Schimanke, Vorstandsmitglied der Ärztekammer. „Sicherlich gibt es bei einigen Punkten auch Anlass zur Kritik. Wir müssen uns aber vor Augen halten, dass eine Gesellschaft des langen Lebens nicht in der derzeitigen Form weiter finanziert werden kann. Bei aller Zuversicht erwarten wir jedoch noch weitere Reformschritte, die insbesondere die Grundlagen der Krankenkassenfinanzierung aufgreifen.“
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2003)
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