Mit großer Sorge hat die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), die Anfang Mai im Bayerischen Landtag in 1. Lesung behandelt wurde, verfolgt.
"Die ärztliche Schweigepflicht, die eine wesentliche Voraussetzung für ein vertrauensvolles Arzt-Patientenverhältnis darstellt, darf keinesfalls in Frage gestellt werden", sagte BLÄK-Präsident Dr. H. Hellmut Koch, in München. Mit der Änderung des PAG würde das Zeugnisverweigerungsrecht ausgehebelt werden.
Die BLÄK unterstützt daher die Initiative des Bayerischen Journalistenverbandes gegen den Gesetzentwurf, der sich weitere Berufsverbände und Standesorganisationen derjenigen Berufe, die über ein Zeugnisverweigerungs-Recht verfügen, angeschlossen haben. So etwa Vertreter des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger, der Rechtsanwaltskammer München, des Verbandes freier Berufe, der Steuerberaterkammer München, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern oder der Würzburger Priesterrat.
Die Verbände hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass sie den Gesetzentwurf grundsätzlich für problematisch halten. Die Novelle sieht vor, dass die Polizei künftig Handy-Telefonate und alle andere Kommunikationsverbindungen (Fax, SMS, Internet) auch bei jenen Berufen abhören dürfen soll, die durch ein Zeugnis-Verweigerungsrecht vor Überwachung geschützt sind, wenn das Abhören der Kriminalitätsprävention dient.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 08.05.2003)
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