Zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder besteht Einigkeit darüber, dass für den Fall einer Konkreten Bedrohung mit Pockenviren ein nachhaltiger Bevölkerungsschutz nur durch Impfungen herzustellen ist, da erfolgreiche Therapien nicht vorhanden sind.
Für die Länder ist es an der Zeit, die Grundlagen für eine fachgerechte Impfung durch die Ärzte zu schaffen. Im schlimmsten Fall – wenn der erste Pockenfall in Deutschland auftritt - müssen wir in der Lage sein, innerhalb von wenigen Tagen eine Massenimpfung durchzuführen. Neben der Einrichtung von Impfstätten müssen u.a. Impfteams zusammengestellt werden, die über ausreichendes Wissen zu dieser Infektionskrankheit und über Fertigkeiten bei der Pockenschutzimpfung verfügen.
Angesichts der Tatsache, dass für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Notfall ca. 72 Impfstätten, u.a. mit je mindestens 10 Ärzten vorzusehen sind, lässt sich leicht ableiten, dass für die Bildung der Impfteams neben den Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und des betriebsärztlichen Dienstes auch Klinikärzte und Ärzte aus der Niederlassung hinzugezogen werden müssen.
Auch wenn wir uns derzeit in einer Phase befinden, in der noch kein Pockenfall aufgetreten ist, muss doch bereits jetzt Vorsorge für etwaige Massenimpfungen getroffen werden. Dazu gehört eine adäquate Fortbildung der Ärzteschaft in M-V.
Im Katastrophenfall von überregionalen Pockenausbrüchen benötigen wir schlagkräftige Teams von medizinischem und nichtmedizinischem Personal, um unsere Bevölkerung vor den Auswirkungen einer möglichen Pockenepidemie zu schützen. Zur Bewältigung dieser gemeinsamen Aufgabe gehe ich von Ihrer Unterstützung aus.
Die Vorbereitungen in M-V sind soweit gediehen, dass wir in der Lage sind, zwei Fortbildungsveranstaltungen über Pockenerkrankungen und Pockenschutzimpfungen noch im April anzubieten. Vorgesehen ist, dass der 16.04.2003 von den Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und den Betriebsärzten genutzt wird.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2003)
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