Auf harsche Kritik von vielen Seiten – Politik, Verwaltung, Universitäten
und Kirchen – stößt die von Dr. med. Gunther von Hagens geplante öffentliche Sektion einer Leiche in München.
Zu Recht meint auch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), hat sie doch unter dem Blickwinkel der geltenden Berufsordnung, gravierende ärztliche Einwände gegen Hagens' Vorhaben. "Hagens‘ gewerbliche und finanzielle Interessen scheinen eindeutig im Vordergrund zu stehen. Das hat rein gar nichts mit sachlicher Information und Aufklärung zu tun", sagte BLÄK-Präsident Dr. H. Hellmut Koch.
Ganz grundsätzlich sei eine öffentliche und kommerzielle Leichensektion unvereinbar mit den Bestimmungen der geltenden Berufsordnung. Diese verbietet in Paragraph 3 die kommerzielle Ausnutzung und in Paragraph 30 die öffentliche Aufführung ärztlichen Handelns. Dies sind wesentliche Eckpfeiler des Berufsbildes des Arztes, das bereits vor zweieinhalbtausend Jahren im Hippokratischen Eid seinen Ausdruck gefunden hat. Dieses Berufsbild ist die Grundlage einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung. von Hagens ist zwar nicht Mitglied der BLÄK, noch ist er bei einer anderen deutschen Ärztekammer gemeldet, doch bleibt festzuhalten, daß seine Handlungsweise das Berufsbild des Arztes beschädigt.
Die BLÄK hat sich gegenüber dem Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München klar gegen die geplante öffentliche Sektion ausgesprochen.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 09.12.2002)
Für Ärzte gibt es weltweilt Jobangebote:
Hier finden Sie Aktuelle Stellenangbote für Ärzte...
Hier können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine neue Stellenanzeige aufgeben:
Sie sind schon Kunde bei uns? Dann gelangen Sie hier zu Ihrem Kundenbereich, um ihre Anzeigen zu verwalten oder sich als Arzt zu registrieren.