Vom 9. bis 13. Dezember 2002 wählen die bayerischen Ärztinnen und Ärzte die Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Die neu zusammengesetzte Vollversammlung, die aus 180 Ärztinnen und Ärzten besteht, wird voraussichtlich am 1. Februar 2003 im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung den Präsidenten und seine beiden Stellvertreter, zwölf Vorstandsmitglieder, die Abgeordneten und Ersatzabgeordneten zum Deutschen Ärztetag sowie die Mitglieder der verschieden Ausschüsse wählen. Eine Legislaturperiode des "Bayerischen Ärzteparlamentes" erstreckt sich über fünf Jahre.
Persönlichkeitswahl und Föderalismus
In den 63 Stimmkreisen Bayerns werden insgesamt 175 Delegierte gewählt. Fünf Delegierte werden von den medizinischen Fakultäten der bayerischen Universitäten zur BLÄK entsandt. Zwar standen in vielen Wahlbezirken auch mehrere Vorschläge zur Wahl, einen Wahlkampf im klassischen Sinn hat es aber nicht gegeben. "In Bayern wird eine eindeutige Persönlichkeitswahl praktiziert", kommentiert Peter Kalb, Landeswahlleiter der BLÄK, das Geschehen.
Die Wahlen zur BLÄK sind föderalistisch organisiert: Die sieben bayerischen Bezirke plus München Stadt und Landkreis, also insgesamt acht Ärztliche Bezirksverbände, bilden je einen Wahlbezirk. Innerhalb der Wahlbezirke repräsentiert jeder Ärztliche Kreisverband einen eigenen Stimmkreis. Entsprechend seiner jeweiligen Größe bestimmt sich die Anzahl der im Stimmkreis zu wählenden Delegierten und Ersatzleute.
Häufeln und panaschieren
Die Wahlordnung orientiert sich an den Bestimmungen des kommunalen Wahlrechts in Bayern. Nach dieser Wahlordnung können die Wahlberechtigten auch häufeln und panaschieren. Das bedeutet, sie können einen Wahlvorschlag unverändert ankreuzen oder aber ihre Stimmenzahl aufteilen, indem sie einzelne Kandidaten ankreuzen. Dabei können bis zu drei Stimmen für einen Kandidaten vergeben werden. Auch ist es möglich, einzelne Kandidaten zu streichen. Insgesamt wird damit die Persönlichkeitswahl noch verstärkt.
Nochmals rief BLÄK-Präsident Dr. H. Hellmut Koch alle Ärztinnen und Ärzte Bayerns auf, sich an den Kammerwahlen zu beteiligen und Einfluss auf die Berufs- und Standespolitik zu nehmen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärke auch das Gewicht der Ärzteschaft in der Politik.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 28.10.2002)
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