Nach 98 Jahren fand im Mai diesen Jahres der Deutsche Ärztetag wieder einmal in Rostock und insgesamt zum 105. Male statt.
Zumindest für die berufspolitisch engagierten Ärztinnen und Ärzte unseres Landes und die Mitarbeiter der Geschäftstelle war es sicher kein beliebig austauschbarer Ärztetag. Die wesentlichen Teile der Organisation lagen in den routinierten Händen der Geschäftstelle der Bundesärztekammer (BÄK) und so verwundert es kaum, dass sich auch diese Versammlung des „Parlaments der deutschen Ärzteschaft“ in gewohnter Perfektion präsentierte.
Bevor die Ärztetagsroutine ablaufen konnte, waren vor Ort zahlreiche Details zu klären und Vorbereitungen zu treffen. Die Probleme reichten von der gerade jetzt einbrechenden Hotelkapazität (Abriss des Warnow-Hotels) über die Organisation eines ansprechenden Rahmenprogramms bis hin zu einem geeigneten Ort für die Eröffnungsveranstaltung. Und wie immer sind es die kleinen Dinge, die über Erfolg oder Misserfolg einer Veranstaltung entscheiden ....
Es war sicher der bislang ungewöhnlichste Ort, an dem ein Deutscher Ärztetag eröffnet wurde: eine Schiffbauhalle der KVAERNER Warnowwerft in Warnemünde. Vor dem gewaltigen Rumpfsegment eines Containerfrachters nahmen sich die Bühne und die auf ihr agierenden Menschen recht klein aus. Vielleicht hat auch diese Kulisse zu der Nachdenklichkeit beigetragen, die auf den Gesichtern so vieler politisch und berufspolitisch Verantwortlicher zu beobachten war. Auch wer die warnenden Hinweise vor Zugluft in der Halle nicht ignoriert hatte, war am Ende der 3-stündigen Veranstaltung leicht unterkühlt.
Beim anschließenden Empfang zog es die meisten Gäste vor die Halle in die wärmende Sonne.
Vielleicht lag es an der Zugluft, wahrscheinlicher jedoch an den mit Bedacht gewählten Worten, dass die von früheren Ärztetagen bekannten Missfallenskundgebungen in Warnemünde ausblieben. Lediglich die Sozialministerin unseres Landes Dr. Martina Bunge erntete Buh-Rufe, teilweise auch Gelächter, als sie Genugtuung über das „Wagnis“ äußerte, den Ärztetag in einem rot-rot regierten Land abzuhalten und erklärte: „Sie werden auch mich, die erste PDS-Ministerin in Deutschland gesund überstehen.“ In ihren Ausführungen zur Sache war aus ärztlicher Sicht eine deutliche Zwiespältigkeit erkennbar: Zum einen hat sie zahlreiche Argumente ihrer berufspolitischen Partner aus Kammer und KV aufgegriffen. Landarztzulage, Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für den vertragsärztlichen Notdienst, Bürgschaften für Praxisinvestitionen und ähnliche Forderungen aus der Ärzteschaft hat sie sich zu eigen gemacht. Auch die Verbesserung der Einnahmeseite der GKV (sie dürfe kein Tabu sein), die Forderung nach einer aufgabenbezogenen Ausgabenpolitik und die Frage nach dem Nutzen von über 500 Krankenkassen in Deutschland wurden mit Beifall bedacht.
Andererseits sind die angebotenen Lösungsansätze meist entweder (der Parteidoktrin entsprechend) dirigistisch oder aber deklamatorisch und in Regierungsverantwortung nicht zu verwirklichen.
Als Präsident der gastgebenden Kammer fiel es Dr. Andreas Crusius zu, die etwa 1300 Gäste der Eröffnungsveranstaltung zu begrüßen. Er bezeichnete den Ort der Veranstaltung als maritimes Sinnbild für Weltoffenheit und Schaffenskraft der Menschen, für den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Wende und für die Chancen und Probleme der deutschen und europäischen Einigung. Sein Dank für die Unterstützung der Werft soll hier noch einmal ausdrücklich bekräftigt werden. Ausgehend von einer Reflexion des 32. Deutschen Ärztetages in Rostock im Jahre 1904 verwies Crusius auf die zunehmende gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Ärzteschaft für die Mitgestaltung gesundheitspolitischer, ordnungspolitischer, wirtschaftlicher und ethischer Grundfragen in Deutschland und in Europa.
Detailliert nahm er dann zu den besonderen ostdeutschen Problemen Stellung, die sich in unserem Bundesland besonders krass darstellen. In Mecklenburg-Vorpommern fehlen bereits jetzt 200 Vertragsärzte, darunter 104 Allgemeinmediziner. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der niedergelassenen Kollegen beträgt 13,3 Stunden. An den 37 Akutkrankenhäusern des Landes sind ca. 200 Stellen nicht besetzt. Erste Ergebnisse einer ganz aktuellen Umfrage (die nach vollständiger Auswertung hier publiziert wird) zeigen auf, dass jeder Klinikarzt im Mittel knapp 400 Überstunden im Jahr erbringt, von denen 60% nicht vergütet werden.
„Damit schenken die Klinikärzte unseres Bundeslandes den Krankenkassen unfreiwillig etwa 700.000 unbezahlte Überstunden.“
Crusius bezeichnete unattraktive Arbeitsbedingungen und unangemessene (niedrige) Vergütung als Ursachen für das Ende eines Traumberufes.
Früher immer mal wieder als Schlagabtausch bezeichnet sind die Reden der Bundesgesundheitsministerin und des Ärztetagspräsidenten die eigentlichen Höhepunkte der Eröffnung. Auch nach der Wahl im Herbst will Ulla Schmidt den nächsten Ärztetag in Köln eröffnen. Nicht zuletzt deshalb hat sie in ihrer Rede zunächst auf die in ihrer 16monatigen Amtszeit für die Ärzteschaft positiven Veränderungen wie die Abschaffung des AM-Bugdets und die (längst überfällige) Verabschiedung der Approbationsordnung hingewiesen. Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern seien 200 Mio € bereit gestellt worden, die erst einmal genutzt werden müssen. Die Verbesserung der Vergütung der AiP-Phase (deren endgültige Abschaffung erst zum Ende dieses Jahrzehnts erwartet wird) sei jetzt Sache der Tarifparteien.
Es folgten zahlreiche Absichtserklärungen wie Einführung von Fallpauschalen für den ambulanten Bereich, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Umsetzung des EuGH-Urteils in den Krankenhäusern sowie Steigerung der Attraktivität des Arztberufes, die jedoch in dieser Legislaturperiode nicht mehr umzusetzen seien. Der Sicherstellungsauftrag müsse bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bleiben. Dirigistische Eingriffe der Bundesregierung in die medizinische Versorgung werde es nicht geben. Die Ministerin erteilte der Aufsplittung der GKV in Grund- und Wahlleistungen eine klare Absage und trat für den uneingeschränkten Erhalt des Solidarprinzips ein. Kontroverse Themen wie DMP hat Ulla Schmidt weitgehend gemieden; Behandlungsleitlinien hätten nichts mit Rationierung zu tun und würden die individuelle Medizin nicht beschränken. Der 22. September lässt grüßen ....
Die Eröffnungsrede des Präsidenten des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe unter dem Motto „Menschlichkeit statt Ökonomisierung“ ist traditionell zugleich auch das Referat zum Tagesordnungspunkt (TOP) I „Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik“.
Zunächst einmal räumte Hoppe mit den Fehlbetrachtungen unseres Gesundheitswesens durch selbsternannte „expertokratische Heilsverkünder“ auf, die das deutsche Gesundheitswesen schlecht reden. Er verwies auf Frankreich, England und Finnland; in diesen Ländern sind Reformen im Gange, die den Anteil der Gesundheitsausgaben am Brutto-Inlandsprodukt kurzfristig von 6,5 auf über 9% steigern sollen (als Vorgabe). Frankreich – bislang der Musterknabe im europäischen Ranking – hat bereits 10,2 % erreicht. Deutschland nimmt pro Kopf bezogen nach den Ausgaben den 2. Platz nach den USA ein; gemessen am Brutto-Inlandsproduktes sind die Ausgaben der GKV von 1975 bis 2000 von 6,0% auf nur 6,6% gestiegen. Unter diesen Gesichtspunkten bezeichnet Hoppe die Auseinandersetzung um Leistung und Ausgaben als „schlichtweg unlauter“. Die selbsternannten Politikberater wollen auf Biegen und Brechen den Kassenversorgungsstaat und eine bedingungslose Durchökonomisierung des Gesundheitswesens, bei der medizinischer Versorgungsbedarf und individuelle Patientenbehandlung auf der Strecke bleiben.
Hoppe warnte vor der Gefahr, dass „Behandlungsprogramme nicht im Sinne ärztlicher Leitlinien verstanden werden, sondern als Verwaltungsdekrete einer kassengesteuerten Medizin missbraucht werden.“ Patienten, die zwar die Kriterien der Disease Management Programme (DMP) erfüllen, jedoch kaum Leistungen in Anspruch nehmen, sind als „gesunde Chroniker“ die lukrativsten Versicherten für eine Krankenkasse. Offen bleibt auch die Versorgung der chronisch Kranken, für die es keine DMP gibt. Der gigantische Aufwand für Dokumentation und Verwaltung der Programme - Größenordnung 2,5 Milliarden €, 1.500 Vollbeschäftigte – wird von Hoppe als „Verwaltungswahn“ gebrandmarkt. „Die Verwaltung von Krankheiten wird offensichtlich wichtiger als die Behandlung von Kranksein.“
Zu den Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern merkt der Präsident des Ärztetages an, dass angesichts von mindestens 15.000 fehlenden Ärzten und Personalmehrkosten bis zu 1,7 Mrd. € die von der Ministerin versprochenen 200 Mio € nicht mehr sind als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Pointiert weist Hoppe darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen junge Ärztinnen und Ärzte aus dem Beruf vergraulen, die betriebswirtschaftliche Ausrichtung durch DRG´s Weiterbildung am Krankenhaus unmöglich macht und den Patienten zu einem lästigen Kostenfaktor degradiert. Angesichts des belgischen Euthanasie-Gesetzes könnte es dazu kommen, „dass schwerkranke Menschen eines Tages eine Genehmigung einholen müssen, um weiterleben zu dürfen.“
Insgesamt legte Hoppe eine umfassende und brillante Analyse der gesundheits- und berufspolitischen Situation in Deutschland vor, die sich neben den genannten auch den Themenfeldern Ärztinnen, Altersmedizin, Embryonenschutz, Prävention, Kinder- und Jugendmedizin, Gesundheitserziehung, hausärztliche Versorgung, Finanzierung der GKV und Berufsordnung widmete.
Stehende Ovationen zeigten, wie sehr der Präsident des Ärztetages den Delegierten und Gästen aus dem Herzen gesprochen hatte.
Stehende Ovationen gab es auch für die Dankesrede, die Prof. Dr. Hanns Gotthard Lasch (Gießen) im Namen der mit der Paracelsus-Medaille ausgezeichneten Ärzte gehalten hat. Lasch geißelte die „unerträgliche Bürokratisierung“, die das Grundanliegen ärztlicher Tätigkeit „Heilen und Helfen“ zunehmend einschränkt und hob hervor, dass auch die junge Generation zu außergewöhnlichem Einsatz bereit ist. Der Spaß an der Berufsausübung wird ihr in erster Linie durch überbordende Verwaltungsarbeit verdorben.
Begeisterten Applaus erhielten auch die Musiker des Percussion Projekt Rostock, die die Veranstaltung ausschließlich auf Schlaginstrumenten umrahmt haben. Zur ungewöhnlichen Kulisse die ungewöhnliche Musik: Kaum vorstellbar, welches beeindruckende Klangerlebnis u.a. Chatscharturjans „Säbeltanz“ oder Vivaldis „Jahreszeiten“ geboten haben!
Am Nachmittag ging der Ärztetag in der Rostocker Stadthalle mit dem TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik zur eigentlichen Arbeit über.
In einer Vielzahl von Diskussionsbeiträgen wurden die Ansprachen vom Vormittag reflektiert und Stellung zu allen aufgeworfenen Fragen bezogen. Insgesamt wurden 38 Beschlüsse und Entschließungen gefasst. Die vom Präsidenten des Ärztetages Prof. Hoppe vorgelegte Analyse führt nach Diskussion und einigen Änderungen zu einer Entschließung, in der Medizin mit Menschlichkeit als Forderung der Ärzteschaft bezeichnet wird. Darin wird fest gestellt, dass nicht die Gesundheitsbedürfnisse der Menschen in Deutschland, sondern die Interessen und Ideologien selbst ernannter Experten die Politik lenken. Folge der hemmungslosen Selbstbedienung der Expertokratie ist Ziellosigkeit und ein immer schnellerer Wechsel von immer absurderen Vorstellungen über die Reformen des Gesundheitswesens. Die Entschließung warnt vor den Folgen für die Patienten und für die Ärzteschaft und stellt einen Katalog dringlich zu lösender Probleme auf. Dazu gehört die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen ebenso wie die Ausrichtung auf medizinische Notwendigkeiten.
In einer weiteren Entschließung werden Vorüberlegungen zu einer gesundheitspolitischen Analyse der Ärzteschaft angestellt, die dann Thema eines der nächsten Ärztetage sein wird. Ausgehend von der politischen Verantwortung der Ärzteschaft für die Versorgung der Patienten und dem Reformbedarf angesichts begrenzter Mittel und steigender Ansprüche werden zwei Optionen angedacht: Die Weiterentwicklung der GKV oder der Systemwandel. Erstere bedeutet die Fortführung der GKV mit ihren Grundprinzipien Eigenverantwortung, Subsidarität, Solidarität und Beitragsfinanzierung, wobei der Versorgungsbedarf neu festgestellt werden muss, der Leistungsumfang definiert werden muss, die Bemessungsgrundlage erweitert werden muss und die Rahmenbedingungen für die Gewährleistung der ärztlichen Versorgungsaufgabe verbessert werden müssen. Systemwandel bedeutet die Schaffung einer GKV neuer Art, die privatwirtschaftlich organisiert ist, in der jeder Bürger von Geburt an obligat versichert ist und für die Kontrahierungszwang besteht. Der obligate Schutz kann individuell erweitert werden. Die gesellschaftliche Solidarität erfordert dabei die völlige oder anteilige Übernahme des Beitrages für den obligaten Schutz durch den Staat, wenn dieser einen zu definierenden Anteil des Familieneinkommens übersteigt.
Lesenswert ist die Entschließung, die der Kollege Dr. Lorenzen (Baden-Württemberg) als Drucksache I-26 eingebracht hat und die Hoppe „mehr Belehrung als Antrag“ genannt hat. Darin wird eindringlich darauf hingewiesen, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens über den Stellenwert des Gesundheitswesens notwendig ist.
Weitere Entschließungen wenden sich gegen die zunehmende Rationierung im Gesundheitswesen, zeigen den Zusammenhang von Krankheit und Armut auf und rechnen vor, dass die „Lohnnebenkosten-Diskussion“ unsachlich ist.
Der sich abzeichnende Ärztemangel ist Gegenstand von 7 Anträgen; er wird TOP eines der nächsten Ärztetage sein. Abbau staatlicher Reglementierung, angemessene Arbeitsbedingungen und Vergütung in den Krankenhäusern und Praxen, Erleichterung der Niederlassung, Abschaffung des Numerus clausus und der Zulassungsbeschränkungen, Angleichung der Gehälter zwischen Ost und West und Abschaffung der Altersgrenze für Kassenärzte (eine kontrovers diskutierte Forderung) sollen dem Mangel entgegen wirken. In diesem Zusammenhang ist auch die Regelung gegenseitiger Anerkennung von ärztlichen Diplomen in der EU zu nennen.
Fünf Entschließungen befassen sich mit den Arbeitsbedingungen für Krankenhausärzte und der Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte. Die Forderungen reichen gesetzeskonformen Arbeitszeitmodellen, über Gewährleistung der Weiterbildung, Entlastung von Verwaltungstätigkeit, angemessener Vergütung bis hin zu unbefristeten Arbeitsverträgen und Abbau der Krankenhaushierarchien.
Der Ärztetag hat in einer Entschließung festgestellt, dass es durch DRG´s zu einem Versorgungsnotstand in der ambulanten und rehabilitativen Behandlung kommen wird. Die Einführung der DRG´s gefährdet die Patientenversorgung und widerspricht allen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. Die übereilte Einführung auf unzureichender Datengrundlage bindet erheblich Personal und Sachmittel und wird als fatal bezeichnet. Die DRG´s müssen zunächst durch Simulationsmodelle überprüft werden.
In 6 Entschließungen wird die sofortige Abschaffung der AiP-Phase, eine entsprechende Änderung der Bundesärzteordnung und ein Sondergesetz sowie die sofortige Vergütung nach BAT II gefordert. Die endlich vom Bundesrat verabschiedete Approbationsordnung wird inzwischen den Anforderungen an eine grundlegende Reform des Medizinstudiums nicht mehr gerecht. Daher fordert der Ärztetag zum einen eine Novelle und begründet dies (Drucksache I-24) mit zahlreichen Kritikpunkten, zum anderen wird die beschleunigte Umsetzung der beschlossenen Änderungen an den Universitäten verlangt.
Die nach den Niederlanden nunmehr auch in Belgien legale Euthanasie veranlassten den Ärztetag gegen die Tötung Kranker auf Verlangen Stellung zu beziehen.
Der TOP II Individualisierung oder Standardisierung in der Medizin wurde mit einem Referat von Prof. Dr. Kolkmann, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit sehr viel bitterer Ironie eingeleitet, in der sich die vielen unsachlichen Anwürfe gegen die deutsche Medizin insgesamt, aber auch gegen das individuelle Handeln des einzelnen Arztes wieder fanden. Es macht betroffenen aus berufenem Munde zu hören, wie der Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen Leitlinien und Standards allein als Instrumente der Rationalisierung und Ökonomisierung betrachtet. Betroffenheit weicht stiller Wut, wenn der Zuhörer erfährt, dass manche „Sachverständige“ die Frage, was ein Standard, eine Leitlinie, eine Richtlinie oder eine Empfehlung sei, gerne noch dem Entwicklungsprozess überlassen wollen. Es blieb der Bundesärztekammer und der AWMF überlassen, die Begriffe zu definieren und Kriterien zur Beurteilung, zur Qualität und für sozial und haftungsrechtliche Implikationen zu entwickeln. Kolkmann rechnet mit der zum Popanz mutierten „Evidenzbasierte Medizin“ (EBM) ab, deren Wahrheitsanspruch an sektiererische Ideologie gemahnt. „Mir will eher scheinen, es handelt sich um die Reduktion von medizinischer Wissenschaft auf Biologie und das statistische Mittel.“ Der Referent macht deutlich, das in der gesundheitspolitischen Diskussion gegenwärtig der Eindruck erweckt wird, dass die deutsche Medizin unwissenschaftlich ist, notwendige Sorgfaltsstandards nicht eingehalten werden und Therapiefreiheit für unwirtschaftliches und beliebiges ärztliches Handeln missbraucht wird. „Nichts davon ist wahr.“ Kolkmann legt dar, dass es in Deutschland immer eine „lex artis medicinae“ gegeben hat, die von zahlreichen Gremien und Fachgesellschaften ständig entwickelt und vervollkommnet wird. Er beschreibt das Definitionsmonopol der Ärzteschaft und stellt die Definitionen vor. Gleichzeitig weist er auf die Grenzen zur Naturwissenschaft hin. Die Ergebnisse von hoch selektierten Doppelblindstudien können höchstens auf ein Viertel der Patienten eine „normalen“ Krankenhauses angewendet werden. Ärztliche Erfahrung und Irrationales in der Patienten-Arzt-Beziehung sind nicht zu vernachlässigen. Vor diesem – hier nur angerissenen – Hintergrund kommt Kolkmann zu dem Schluss, dass Standards und Normen in der Medizin höchst problematisch sind. „Ärzte behandeln keine Krankheiten, sondern kranke Menschen.“ Die EBM als gesundheitsökonomisches Steuerungsinstrument degradiert Kranke zu Objekten und Ärzte zu technischen Handlangern einer inhumanen Medizin. Kolkmann zieht den Bogen zur zunehmenden Unzufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Beruf und fragt: „Warum dulden wir die zunehmende Entprofessionalisierung und Degradierung unseres Berufsstandes?“ Ärzte und chronisch Kranke werden als Kulissen missbraucht, hinter denen man große Geldsummen verschieben kann – das müsse jedem Menschen gesagt werden.
Sein überzeigendes Votum für eine individuelle Medizin auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage brachte dem Referenten lang anhaltenden Beifall ein.
Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) Prof. Dr. Encke hat in seinem Referat zur Individualisierung oder Standardisierung die Bedeutung der Kompetenz des Arztes herausgearbeitet. Ärztliche Ethik, ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen auf der Basis von Arzt und Patient gleichermaßen bindenden Regeln bleiben Grundlage ärztlichen Handelns auch unter den Zeichen einer zunehmenden (politisch gewollten – d.A.)
De-Professionalisierung des Arztberufes. Medizinische
Maßnahmen müssen wissenschaftlich begründet sein; der wissenschaftliche Standard der Medizin muss durch die medizinischen Fachgesellschaften definiert werden. Ausgehend von dieser Prämisse stellt Encke die Entwicklung von Leitlinien durch die AWMF dar und erteilt dem „Einkauf“ ausländischer Leitlinien und Standards ebenso eine klare Absage wie ihrer übereilten Einführung. Bundesärztekammer und AWMF haben ein „Nationales Leitlinienprogramm“ vorgestellt und mit der Vorstellung erster Leitlinien für DMP´s deren Qualität und Wissenschaftlichkeit gesichert.
Der Ärztetag folgte den Intentionen der beiden Referenten und verabschiedete nach sachlicher und konstruktiver Diskussion 9 Entschließungen, in denen fiskalische Vorgaben und praxisferner Expertenrat als Grundlage medizinischer Reformen abgelehnt werden. Die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit von Patient und Arzt muss im Vordergrund stehen. Leitlinien werden als modernes Instrument zur komprimierten Darstellung von Diagnostik und Therapie, als Hilfsmittel und Orientierungshilfen bezeichnet. Eine Typisierung von Patienten und Schematisierung von Behandlungsabläufen anhand von DRG und DMP wird strikt abgelehnt.
Das „Nationale Programm für Versorgungsleitlinien bei der BÄK“ wurde von den Delegierten zustimmend zur Kenntnis genommen und soll dauerhaft institutionalisiert werden.
Disease Management Programme werden grundsätzlich als sinnvoll bezeichnet; gleichzeitig wird ihre Instrumentalisierung für die politische Fiktion eines Wettbewerbes zwischen den Krankenkassen bedauert und die Gefährdung ausgerechnet des besonderen Schutzbedürfnisses chronisch Kranker beschworen. Die Übermittlung patientenbezogener Daten an die Krankenkassen, wie sie derzeit für die DMP im Rahmen des Risikostrukturausgleichs vorgesehen sind, müssen abgelehnt werden. Wenn der Referentenentwurf nicht geändert wird (anonymisierte Daten, ggfls. Einzelfallprüfung), muss die Ärzteschaft die Beteiligung an DMP in dieser Form ablehnen.
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Edelgard Bulmahn hat zur Einführung in das Thema „Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin“ (TOP III) ein „Impulsreferat“ „Frauen in Wissenschaft und Lehre – Familie und Beruf als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ gehalten. Vor dem Hintergrund des aktuell beklagten Fachkräftemangels und der demografischen Situation in Deutschland einerseits und der großen Zahl hoch qualifizierter Frauen andererseits bedauerte die Ministerin dass der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen von Wirtschaft und Wissenschaft unter 10 % liegt. Frau Bulmahn rügt, dass bei 51% Frauenanteil an den Absolventen in der Medizin nur 4 % der C4-Stellen und 5 % der Chefarztstellen mit Frauen besetzt sind; im Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen ist keine einzige Frau vertreten. Sie sieht den Schlüssel für die Karriere der Frauen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Bemerkenswert ist die Erkenntnis, dass „die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen nicht nur Väter und Mütter fast überfordern...“ Die angebotenen Lösungen „Frauenförderprogramme“, moderne Gleichstellungspolitik“, „Strukturveränderungen in der Wissenschaft“ klangen dann doch etwas plakativ. Ob die Einführung von „Juniorprofessuren“ den gewünschten Effekt haben wird, bleibt abzuwarten.
Frau Prof. Dr. Henne-Bruns, Ärztliche Direktorin der Abt. Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universität Ulm, sieht bereits in der Schulzeit ein Beurteilungsmuster, welches das Selbstwertgefühl der Mädchen beeinträchtigt. Sie hinterfragt weibliche Rollenvorbilder unter akademischen Gesichtspunkten. Auch sie sieht die Chance zur Systemveränderung in der Schaffung adäquater Rahmenbedingungen (Arbeitszeit, Kinderbetreuung etc.). Die Motivation zur Einleitung von Veränderungen schätzt sie selbst als gering ein. Wer erwartet hatte, dass aus Ulm überzeugende Lösungen und positive Erfahrungen vermittelt werden, sah sich leider getäuscht.
Dr. Astrid Bühren, Mitglied des Vorstandes und Vorsitzende der Frauengremien der BÄK, konnte sich bei den von ihr vorgelegten Fakten auf die Zuarbeit aller Landesärztekammern stützen, deren Ergebnisse als Ausstellung im Foyer der Stadthalle zu sehen waren. Bei 14jährigen Schülerinnen steht Ärztin als Traumberuf an 2. Stelle, bei den gleichaltrigen Schülern ist der Arzt nicht mehr unter den ersten 10 zu finden. In Bayern waren im Jahre 2001 in der Rubrik „Ohne ärztliche Tätigkeit“ 950 Frauen und 9 Männer im Erziehungsurlaub, 1142 Frauen und 6 Männer im Haushalt tätig. Ärztinnen sind in allen Selbstverwaltungsgremien auf Bundes- und Landesebene deutlich unterrepräsentiert oder gar nicht vertreten. Frau Bühren leitet daraus die Forderung ab, dass Ärztinnen hier gefördert werden müssen – und sei es durch ein Quorum, Wahllisten im Reißverschlussverfahren oder Änderungen im Heilberufsgesetz, wie sie in Schleswig-Holstein bereits realisiert sind.
Die Referentin sieht auch staatlichen Handlungsbedarf. Als Beispiel muss die DDR herhalten, wo als Resultat staatlich gewollter Vereinbarkeit von Familie und Beruf 1991 52 % der Ärzte weiblich waren, im Westen hingegen nur 29 %. Zahlreiche Barrieren hat die Vorsitzende der Frauengremien ausgemacht: Männliche Prägung von Arbeitsinhalten, Organisationsstrukturen und Kommunikation; ungeregelte Arbeitszeiten und fehlende Flexibilität von Arbeitszeitmodellen; selten Aufstieg bei Teilzeitarbeit. Bereits vor 104 Jahren hatte sich der 26. Deutsche Ärztetag mit dem Thema Frauen in der Medizin befasst. Frau Bühren griff die seinerzeit von der reinen Männergesellschaft aufgestellten Thesen auf und konstatierte, dass sich deren Inhalte inzwischen doch in ihr Gegenteil verkehrt haben.
Die Diskussion drehte sich ausführlich um die Themenbereiche flexible Arbeitszeitmodelle (Job-Sharing auch in der Praxis, Teilzeit), Kinderbetreuung, Mentoring für Karriere-Frauen, Frauen-Förderung an den Universitäten und in den Selbstverwaltungsgremien.
In dem sich gegenwärtig abzeichnenden Ärztemangel wird eine Chance zur Re-Integration von Ärztinnen gesehen, die aus familiären Gründen aus dem Beruf ausgeschieden sind. Erfreulicherweise bezogen sich die formulierten Anträge dann jeweils auf Ärztinnen und Ärzte. So sollen die Kinderbetreuungskosten bei Fortbildung und ehrenamtlicher Tätigkeit steuerlich absetzbar werden; Teilzeittätigkeit soll durch die Ärztekammern erfasst werden; Weiterbildung soll in Teilzeit ermöglicht werden. Einrichtungen der Kinderbetreuung sollen nicht nur an Universitäten und in Krankenhäusern in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, auch bei mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen soll eine Kinderbetreuung vor Ort ermöglicht werden. Und zum 106. Deutschen Ärztetag in Köln wird es erstmals eine Kinderbetreuung geben – ein Beschluss, der nicht zuletzt dadurch zu Stande gekommen ist, dass der Vorsitzende unseres Finanzausschusses Dr. Schulze die Bedenken seines bayrischen Kollegen Dr. Koch einfach vom Tisch wischte.
Weniger spektakulär als erwartet verlief die Behandlung des TOP IV Zukunft der hausärztlichen Versorgung. Vor dem Hintergrund, dass ab 2006 entsprechend §103 (4) SGB V nur noch 5-jährig weitergebildete Allgemeinmediziner die hausärztliche Versorgung sicherstellen können und diese Vorgabe nach derzeitigem Stand nicht erreichbar ist, bestand dringlicher Handlungsbedarf. Die BÄK hatte seit dem 104. Ärztetag ein Kompromissmodell erarbeitet, welches eine gemeinsame Basisweiterbildung in Innerer Medizin für 3 Jahre und danach entweder eine 2jährige Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung (Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin) oder die Weiterbildung in einem Schwerpunkt der Inneren Medizin für weitere 3 Jahre (Facharzt für Innere Medizin / Schwerpunkt XY) vorsieht. Der Bund Deutscher Internisten (BDI) hat diese Modell bis zuletzt vehement abgelehnt mit der – nicht unbegründeten – Befürchtung, die Innere Medizin könnte aufgesplittert werden. In der Praxis großer Klinika ist die Zersplitterung schon längst Realität; wie die Lösung in der Grund- und Regelversorgung aussehen wird, muss sich zeigen. Auch einige Allgemeinmediziner sehen in dem Kompromiss einen Rückschritt. Der Versuch, den Status quo zu bewahren wurde eindeutig abgelehnt; ebenso eindeutig erfolgte die Annahme des Kompromissmodells mit 182 zu 46 Stimmen.
Dr. Ingo Flenker, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der BÄK stellte die Novellierung einzelner Vorschriften der Musterberufsordnung (TOP V) vor. Generalklauselartig werden dem Arzt nunmehr sachliche berufsbezogene Informationen in den Medien gestattet. Berufswidrige Werbung bleibt weiter untersagt, wobei als berufswidrig eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung definiert wird. Die Aufnahme in Verzeichnisse wurde ebenso neu geregelt wie der Inhalt des Praxisschildes, dem nunmehr keine Größe vorgeschrieben wird. Neben den gemäß Weiterbildungsordnung erworbenen Bezeichnungen sind nunmehr auch solche Qualifikationen führungsfähig, die im Ergebnis einer Fortbildung erworben worden und nicht nur gelegentlich ausgeübt werden. Auch die Angabe von Praxisschwerpunkten ist zulässig. Allerdings gelten diese Änderungen erst, nachdem sie in Landesrecht umgesetzt worden sind, d.h. die Berufsordnung unseres Landes entsprechend geändert wurde. Darüber wird in dieser Zeitschrift informiert werden.
Unspektakulär wurden dann die Tagesordnungspunkte VI Jahresrechnung 2000/2001 der BÄK, VII Entlastung des Vorstandes und VIII Haushaltsvoranschlag 2002/2003 behandelt. Sowohl der Finanzbericht als auch der Haushaltsvoranschlag waren den Delegierten zuvor rechtzeitig zugestellt worden. Nach der Erläuterung durch den Vorsitzenden der Finanzkommission Dr. Joachim Koch und dem Bericht der Geschäftsführung durch den Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Christoph Fuchs wurde eine Ausgabensteigerung von 15 % in drei Jahren und auch die Erweiterung des Stellenplanes kritisch hinterfragt. Eine Ausgabenbegrenzung wurde dennoch nicht beschlossen, gleichwohl eine Verpflichtung zu strenger Sparsamkeit protokolliert und eine Vorgabe von maximal 2,5 –3,5 % Steigerung der Belastung für die Länderkammern an den Vorstand überwiesen. Alle drei Punkte wurden dann einstimmig beschlossen.
Wie in jedem Jahr bildete die Diskussion des Tätigkeitsberichtes der Bundesärztekammer (TOP IV) den Abschluss des Ärztetages und tatsächlich konnten alle vorliegenden 79 Anträge behandelt werden – und die vorgesehene Tagungszeit wurde nur um 45 Minuten überschritten. 62 Anträge wurden zustimmend beschieden oder zur weiteren Bearbeitung an den Vorstand überwiesen. Ihre Anliegen sind so vielfältig wie die ärztlichen Tätigkeitsfelder. Die Themen reichen von der Stellungnahme zu den Menschenrechten in Israel und Palästina bis zur Genitalverstümmelung, von der Ablehnung studentischen Hilfspersonals als OP-Assistenz bis zur Einführung von Zeiterfassungssystemen für Ärzte, von der ärztlichen Mitwirkung bei der Sicherung von Beweismitteln (Brechmitteleinsatz) bis zur Honorierung der ärztlichen Leichenschau.
Nicht nur von Prof. Dr. Hoppe haben wir Mecklenburger und Vorpommern den herzlichen Dank für einen gelungenen Ärztetag erfahren. Auch in den zahlreichen Gesprächen am Rande haben wir den Eindruck gewonnen, dass es unseren Gästen in Rostock und Warnemünde gefallen hat. Dazu beigetragen hat sicher auch das ansprechende Rahmenprogramm, dessen Höhepunkt der M/V-Abend unter dem Motto „Meer und mehr ...“ war. Die Faszination des Wassers und ein auslaufendes Kreuzfahrtschiff – mehr Kulturprogramm war eigentlich nicht nötig.
Das Medienecho schien verhaltener als sonst – wenn man von der Eröffnungsveranstaltung absieht. Es gab auch keine Schlagzeilen trächtigen Kontroversen. So wird denn die Ministerin Schmidt auch höchst unterschiedlich wahrgenommen: Die Frankfurter Rundschau (29.05.02) vermerkte höflichen Applaus für die Ministerin; die Berliner Zeitung vom gleichen Tage gar nur dünnen Beifall (lag wohl an der großen Schiffbauhalle – d.A.); der Tagespiegel hat gar Lob für Ulla Schmidt gehört.
Bedauerlicherweise „hörte“ Herr Hoffmann bereits am Tag vor der Eröffnung des Ärztetages das „Wehgeschrei der Ärzte“ (Süddeutsche Zeitung v. 27.05.02). Schade dass sein Ohr offenbar vertaubt ist – sonst hätte er eigentlich wahrnehmen müssen, das die Ärzte auf dem Deutschen Ärztetag durchweg als Anwälte für ihre Patienten und gegen eine dirigistische und inhumane Medizin aufgetreten sind. Ob er seinen Lesern, die ja alle auch Patienten sind, einen Gefallen mit seiner Sicht getan hat ...? Die Ehre der Süddeutschen Zeitung hat Heidrun Graupner wieder hergestellt, indem sie zunächst einmal zugehört hat, nämlich unserer Kollegin Dr. Anke Müller (Straßburg), und danach den „Alltag im Osten“ realitätsnah widergegeben hat (31.05.02).
Sehr gut war das lokale Echo – wenn ich einen Preis zu vergeben hätte bekäme ihn der Beitrag von Karin Preuß in der Schweriner Volkszeitung/NNN/Nordkurier (29.05.02) über den Rostocker Ärztetag 1904.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2002)
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