Bei der Konstituierenden Sitzung des für die Amtsperiode 2002 bis 2005 berufenen Landesausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung am 13. April 2002 wurde Dr. med. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zu dessen Vorsitzenden gewählt. Als Stellvertreter votierte der Landesausschuss für den Zahnarzt Dr. med. dent. Michael Forster sowie für den bisherigen Amtsinhaber, den Präsidenten des Bundesverbandes praktischer Tierärzte, Dr. med. vet. Karl-Heinz Simon (zweiter Stellvertreter). Bei der Wahl des Verwaltungsausschusses wurden Professor Dr. med. Detlef Kunze und Dr. med. Lothar Wittek (beide BLÄK-Vorstandsmitglieder) sowie Dr. med. Günter Strack und Zahnarzt Dr. med. dent. Günter Schneider in ihrem Amt als Verwaltungsausschussmitglieder bestätigt.
Neu gewählt als Verwaltungsausschussmitglied wurde Dr. med. Joachim Calles, ebenfalls BLÄK-Vorstandsmitglied. Wittek wurde in der anschließenden Konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates zu dessen Vorsitzenden gewählt. Seine Stellvertreter wurden Dr. med. dent Klaus Lindhorst und Dr. med. vet. Günter Pschorn, Präsident der Bundes- sowie der Bayerischen Landestierärztekammer. "Die Sicherheit der Versorgungsleistung bleibt wichtigstes Ziel in der neuen Legislaturperiode. Unter dieser Prämisse sollen die Rendite der Kapitalanlage optimiert und die Verwaltungskosten reduziert werden", so Wittek.
Die Bayerische Ärzteversorgung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes in Selbstverwaltung mit Sitz in München. Die Organe der Bayerischen Ärzteversorgung sind der Landesausschuss als Normsetzungs- und Kontrollorgan und die Bayerische Versorgungskammer als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan in der Organisationsform einer staatlichen Oberbehörde. Die Versorgungskammer ist jetzt acht Jahre als Mitglied der Bayerischen Versorgungskammer organisiert. "Es muss gelingen durch die eingeleiteten Maßnahmen, wie etwa das in Auftrag gegebene Mc Kinsey-Gutachten, die Bayerische Ärzteversorgung für die Zukunft fit zu machen", so Koch. Die Ärztinnen und Ärzte erwarteten, dass trotz der aktuellen schwierigen Umstände ihr Versorgungswerk auch künftig eine sichere und adäquate Ärzteversorgung gewährleiste.
Die Bayerische Ärzteversorgung ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für die Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die in Bayern und in den ehemaligen Regierungsbezirken Pfalz und Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz beruflich tätig sind. Gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Ärzteversorgung ist es, ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Ärzteversorgung sind das bayerische Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen, die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung sowie die Staatsverträge zwischen dem Freistaat Bayern und den Ländern Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Als Aufsichtsbehörde fungiert das Bayerische Staatsministerium des Inneren.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 29.04.2002)
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