Qualität ist im Alltag ein Schlagwort mit nicht klar umrissener Definition. Genauer ist darunter die Beschaffenheit einer Sache in Bezug auf gegebene Erfordernisse oder vorgegebene Forderungen zu verstehen.
Qualität ärztlichen Handelns umfasst diagnostisch-therapeutische Leistungen, Service und Behandlungsergebnis mit dem Ziel, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu deren Zufriedenheit auf einem angemessenen möglichst hohen Niveau zu halten. Dabei sind die Beteiligung nichtärztlicher MitarbeiterInnen und die Rahmenbedingungen bedeutsam.
Inzwischen fordern Gesetzgeber und Öffentlichkeit ein Mehr an Transparenz, Qualitätsnachweis und Effizienz sowie eine Sicherung und Verbesserung der Betreuungsqualität.
Die Kenntnis von Instrumenten und Methoden von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement ist für Ärzte zunehmend wichtig geworden. Ihre Anwendung ist nach ihrer Berufsordnung und nach der Sozialgesetzgebung Pflicht. Sie bieten Ärzten und ihren MitarbeiterInnen in Praxen und Krankenhäusern die Chance, im Spannungsfeld der Berufsausübung zwischen fachlichem Anspruch, Gesetzgebung, Krankenkassen und berechtigten Forderungen mündiger Patienten zu bestehen.
Wie schon in anderen Kammerbereichen, besteht jetzt erstmalig auch in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, einen entsprechenden gemeinsamen regionalen Fortbildungskurs der Ärztekammer und der „schloss akademie für medizin & mangement“ unter der Leitung von Dr. med. Gregor Viethen in fünf Abschnitten, beginnend am 18. April 2002, zu absolvieren.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2002)
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