Die ärztliche Schweigepflicht muss auch für psychisch kranke Patientinnen und Patienten weiter gelten. Die Delegierten des Bayerischen Ärztetages, der im Oktober in Deggendorf tagte, lehnten deshalb das vom Verband der bayerischen Bezirke vorgesehene "Gesamtplanverfahren" für psychisch Kranke und Suchtkranke nach § 46 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ab.
Das neue Verfahren soll von Februar kommenden Jahres an als Modell zunächst im Landkreis Traunstein erprobt werden. Dabei ist vorgesehen, höchstsensible Sozialdaten und medizinische Befunde direkt an die Sachbearbeiter der Sozialämter ohne Vorschaltung eines medizinischen Dienstes weiterzuleiten. Dazu der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Dr. H. Hellmut Koch: "Wir sehen darin eine Gefährdung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient". Eine solche Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, die die besonders schutzbedürftige Patientengruppe der psychisch Kranken und Suchtkranken betrifft, sei von ärztlicher Seite her auch im Rahmen eines Modellprojektes nicht hinnehmbar, so Koch abschließend.
So hat auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz dem Verband der Bezirke, Änderungen für die datenschutzrechtlichen Hinweise am Ende des Sozialberichts sowie der ärztlichen Stellungnahme vorgeschlagen. Auf die Verpflichtung zur Einwilligung des Betroffenen oder dessen Betreuers für den Fall einer sachgerechten Weitergabe von Informationen, wenn dies erforderlich wird, wurde speziell verwiesen.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 19.11.2001)
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