Mit der Verabschiedung von mehr als 150 Entschließungsanträgen und der Forderung an Politik und Krankenkassen, das neue Abrechnungssystem im Krankenhaus zu korrigieren ging am Sonntag im niederbayerischen Deggendorf der 54. Bayerische Ärztetag zu Ende.
Durch die Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen als Abrechnungssystem im Krankenhaus (DRG’s) komme es künftig zu einem Bettenabbau im Krankenhaus und einer kürzeren Verweildauer der Patientinnen und Patienten, was zusammen zu einer Mehrarbeit im ambulanten Bereich führe. Dies gelte gleichermaßen für die ärztliche und die pflegerische Behandlung. Auch die zunehmende Verwaltungstätigkeit von Ärztinnen und Ärzten müsse gestoppt werden.
Das Bayerische Ärzteparlament forderte, eine qualitative ärztliche und pflegerische Versorgung von Kindern im Krankenhaus ohne eigenständige Kinderabteilungen flächendeckend in Bayern sicherzustellen. Zu beachten seien hierbei:
- Möglichkeit der Mitaufnahme einer Bezugsperson
- Pflege durch Kinderkrankenschwestern
- Anästhesie durch Fachärzte mit nachgewiesenen Erfahrungen in der Kinderanästhesie
- Mitbehandlung durch den Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin bei Bedarf
Ferner forderte die Vollversammlung die Bundesregierung auf, den Mehrwertsteuersatz auf Medikamente von derzeit 16 Prozent zu halbieren und ihn damit auf „europäisches Niveau" abzusenken. Dadurch könnten Kosten im Gesundheitswesen von rund 2,5 Milliarden Mark eingespart werden. Eine weitere Forderung, ebenfalls im Arzneimittelbereich, betraf die Arzneimittelsicherheit. Ärztinnen und Ärzte müssten im Falle gravierender Erkenntnisse über Nebenwirkungen und Risiken von Medikamenten sofort und umgehend darüber informiert werden. An erster Stelle steht die Unversehrtheit der „Patienten und nicht wirtschaftliche Interessen", so der Resolutionstext.
Schließlich erteilte der 54. Bayerische Ärztetag der sogenannten „aut-idem-Regelung", nach der bei Arzneimitteln der Arzt im Regelfall nur noch den Wirkstoff verordnen soll und die Auswahl des konkreten Medikamentes dem Apotheker überlassen wird, eine klare Absage.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 14.10.2001)
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