Der zahlenmäßige Aufwärtstrend bei der bayerischen Ärzteschaft ist weiterhin zu verzeichnen. Zum Jahreswechsel 2000 betrug die Gesamtzahl der bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) gemeldeten Ärztinnen und Ärzte 59 423 einschließlich der 2773 Ärztinnen und Ärzte im Praktikum (AiP). Im ersten Halbjahr tendierte die Zahl der Ärztinnen und Ärzte im Freistaat weiter nach oben. Zum Stichtag 30. Juni waren es 59 987, davon 2693 AiPs. Der aktuelle Mitgliederstand vom 31. September beträgt 60260. Die BLÄK hat im vergangenen Jahr ein Plus von 3042 Zugängen zu vermelden, dem ein Minus von 1918 gegenübersteht, davon 389 Ärztinnen/Ärzte verstorben.
Arbeitsmarkt
Von den 2773 AiPs haben rund 87 Prozent eine ärztliche Tätigkeit aufgenommen. Die verbleibenden rund 13 Prozent sind "ohne ärztliche Tätigkeit" gemeldet. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass es sich um eine Stichtagszahl handelt. Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte stieg vom 31. Dezember 1999 zum 31. Dezember 2000 auf 47 265, einschließlich der AiPs, absolut um 697 oder um 1,5 Prozent. Im Vorjahr 1998/1999 lag dieser Wert bei 1135 bzw. 2,5 Prozent.
Arztdichte
Der Vergleich der letzten zehn Jahre (1991 bis 2000) zeigt eine kontinuierliche Zunahme der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte Bayerns. Während die bayerische Bevölkerung in diesem Zeitraum um 587 407 Einwohner oder 5,07 Prozent zunahm, erhöhte sich die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte im gleichen Zeitraum absolut um 9798 oder um 26,15 Prozent; von 37 467 auf 47 265 einschließlich der AiPs. „Besonders deutlich ist diese Steigerung am Verhältnis Einwohner zu berufstätigen Ärzten zu erkennen", so der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. H. Hellmut Koch. „Kamen statistisch 1991 in Bayern noch 309 Einwohner auf einen Arzt, so lag dieser Wert zum 30. Juni 2000 mit 258 Einwohnern pro Arzt deutlich darunter".
Strukturdaten
Am 31. Dezember 2000 waren in Bayern insgesamt 39 085 Fachärzte, 7 998 Allgemeinärzte und 3 496 praktische Ärzte gemeldet. Davon waren 21 417 Ärztinnen und Ärzte in einer Praxis niedergelassen. Gegenüber dem Vorjahresstichtag (31. Dezember 2000) ist dies ein Plus von 239 Niederlassungen.
Berufs- und Gesundheitspolitik
Der personelle Wechsel an der Spitze des
Bundesgesundheitsministeriums sowie im Bayerischen Gesundheitsministerium und im Bayerischen Sozialministerium machten zum Jahresbeginn eine gewisse „Neuausrichtung" notwendig. Im Vordergrund der gesundheitspolitischen Arbeit der BLÄK standen die Vorbereitungen zur Novellierung des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG), die Qualitätssicherung, die Bio-Ethik-Debatte, die Prävention, die Einführung des neuen Abrechnungssystems im Krankenhaus (DRGs) sowie die Umsetzung des Freiwilligen Fortbildungszertifikates der BLÄK, das der Bayerische Ärztetag 2000 beschlossen hatte.
„Wir blicken auf ein arbeitsreiches Jahr in der Kammer zurück. Neue, vom Staat übertragene Aufgaben, wie etwa die Umsetzung der Bestimmungen der Transplantations- und Transfusionsgesetze, sowie selbst auferlegte Verbesserungen im Bereich Dienstleistung stellten die BLÄK vor große Herausforderungen, die wir jedoch meistern konnten" sagte Koch. Der regelrechte „Sturm" auf das freiwillige Fortbildungszertifikat zeige, erfreulicher Weise, wie wichtig die bayerischen Ärztinnen und Ärzte die Fortbildung nähmen.
Ärztliche Weiterbildung und Fortbildung
Mit Stand 1. Mai 2001 waren in Bayern insgesamt 6847 Weiterbildungsbefugnisse (Vorjahr: 6682) erteilt worden. Die Anzahl der erteilten Weiterbildungsbefugnisse erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent. Über 25 Prozent aller Weiterbildungsbefugnisse wurden im Gebiet Allgemeinmedizin erteilt. Im Berichtsjahr wurden 769 (Vorjahr: 683) Erweiterungs- und Neuanträge gestellt, davon 154 allein in der Allgemeinmedizin und 354 in anderen Gebieten. „Auch im Bereich der Weiterbildungsbefugnisse sind wir mit einer erheblichen Mengenausweitung konfrontiert", erkläre der Präsident. Der Vorstand der BLÄK befasste sich noch intensiver als bisher mit dem Thema Weiterbildungsbefugnisse, um auch künftig sowohl eine qualitativ hochwertige Weiterbildung für die jungen Kolleginnen und Kollegen als auch eine best mögliche Patientenversorgung zu gewährleisten.
Ferner gingen bei der Kammer 2930 Anträge (Vorjahr: 2719) auf Anerkennung einer Arztbezeichnung ein. Davon entfielen 1792 (Vorjahr: 1733) auf eine Gebiets- oder Teilgebiets-/Schwerpunktbezeichnung und 913 (Vorjahr: 821) auf eine Zusatzbezeichnung. 1836 Facharztprüfungen wurden im Ärztehaus Bayern abgehalten.
Im Berichtsjahr betrug die Teilnehmerzahl der Ärztinnen und Ärzte an Fortbildungsveranstaltungen der BLÄK bzw. der Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände sowie an Fortbildungsveranstaltungen, die „in Zusammenarbeit" mit diesen durchgeführt wurden rund 215 541. Zum 51. Nürnberger Fortbildungskongress kamen 4500 Besucherinnen und Besucher. Zum 1. Januar 2001 wurde das Freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer eingeführt. Bisher wurden für rund 5400 Veranstaltungen Fortbildungs-Punkte vergeben.
Gutachterstelle
Kompetente Begutachtung zu leisten, wenn ein Patient der Auffassung ist, durch die ärztliche Behandlung einen Schaden erlitten zu haben, ist das Ziel der unabhängigen Gutachterstelle bei der BLÄK. Die ständig steigenden Zahlen der Inanspruchnahme der Gutachterstelle - im vorangegangenen Jahr waren es rund 487 Anträge - belegen die große Akzeptanz dieses Angebots, das für die hilfesuchenden Patientinnen und Patienten kostenlos ist. „Patientinnen und Patienten, die einen ärztlichen Kunstfehler vermuten, erhalten über die BLÄK ein hochqualifiziertes Gutachten, das u.a. bei Gerichten und Versicherungen hohes Ansehen genießt", sagte der Kammerchef.
Berufsordnung
Trotz oder gerade wegen der im letzten Jahr etwas „liberaler" gestalteten Berufsordnung sei es für die Kammer alltäglich, Anfragen zu den verschiedensten beruflichen Themen zu beantworten, um Wettbewerbsgleichheit durch berufsrechtlich geordnetes ärztliches Auftreten sicherzustellen. „Es handelt sich hier z.B. um übliche Fragen zum Medien- oder Internetauftritt von Ärztinnen und Ärzte", so der Präsident. Vermehrt erhielt die BLÄK Anfragen, in welcher Art und Weise Ärzte mit anderen Anbietern von gesundheitlichen Leistungen zusammenarbeiten könnten oder wie Verträge über Apparategemeinschaften zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtungen zu bewerten seien. Auch Fragen zur ärztlichen Schweigepflicht sowie zum Datenschutz kämen vor. Die Novelle der Bayerischen Bestattungsverordnung, die zum 1. Juni in Kraft trat, mit neuen Regelungen und Formularen für die Todesbescheinigung brachte zusätzliche Anfragen. Hauptsächlich wurden beim Thema Leichschau der bürokratische Aufwand und die schlechte Vergütung kritisiert.
Gewisse Spannungen entstanden im Arzt-Patientenverhältnis, da die Privaten Krankenversicherungen vermehrt Ratschläge an die Patienten erteilten, die bei den Kollegen nicht immer auf Zustimmung stießen. Auch die Abgrenzung von ärztlichen Leistungen, die medizinisch notwendig, jedoch nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind, gaben Anlass für Rückfragen.
Zudem beschwerten sich zahlreiche junge Ärztinnen und Ärzte über Mobbing, unzumutbare Arbeitsbedingungen, finanzielle Ausbeutung und mangelnde Weiterbildungsstellen bzw. -qualität.
Rechtsabteilung
Im Berichtszeitraum waren gegen die BLÄK 24 Verwaltungsgerichtsverfahren in Fragen der Weiterbildungsordnung anhängig; davon sind drei Verfahren durch Klagerücknahme erledigt, ein Verfahren eingestellt, drei weitere Klagen als unbegründet abgewiesen und bei drei Klagen wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet; somit waren zum Stichtag noch 14 Verfahren offen. In 21 neuen Fällen musste die Kammer wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens von Kliniken, Verlagen sowie im Gesundheitssektor tätigen Unternehmen abmahnen; 17 Fälle davon erledigten sich durch eine abgegebene Unterlassungserklärung. Hier ist eine rückläufige Tendenz zu verbuchen. Im Gerichtsjahr 2000 waren ferner 63 Berufsgerichtsverfahren für Heilberufe anhängig, die bis Oktober zu einem Drittel abgeschlossen werden konnten. In der Mehrheit der Fälle kam es für die zuständige Berufsaufsicht (jeweiliger ÄKV) zu einem positiven Ausgang, einige der Klagen wurden, z.B. unter der Auflage der Zahlung eines Betrages an den Hilfsfond der Kammer, eingestellt und in zwei Fällen unterlag der jeweilige ÄKV aufgrund geänderter Rechtslagen.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 08.10.2001)
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