Die 180 Delegierten werden auf dem 54. Bayerischen Ärztetag in Deggendorf Konsequenzen der Änderungen des Heilberufe-Kammergesetzes diskutieren. Dabei steht im Vordergrund eine neue Aufgabenverteilung zwischen ÄKVs und Ärztlichen Bezirksverbänden. Die Berufsaufsicht mit den innerärztlich wirksamen Disziplinarmaßnahmen – Rüge und Antrag auf berufsgerichtliches Verfahren – soll zukünftig den Bezirksverbänden, als den Zweckverbänden der Kreisverbände auf der Ebene des Regierungsbezirks, übertragen werden. Auf dieser Ebene wird es dann auch möglich sein, hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen zu betreiben, die auch die Ansprechpartner der Ärztinnen und Ärzte für alle Fragen des Berufsrechts sein werden – um es in modernen Worten zu sagen: „berufsrechtliche Kompetenzzentren der Selbstverwaltung".
Staatlich legitimiertes Handeln
ÄKVs sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes, denen auf der Ebene eines oder mehrerer Landkreise alle Ärztinnen und Ärzte als Pflichtmitglieder angehören – niedergelassene Ärzte ebenso wie Krankenhausärzte. Diese Struktur hebt die Kreisverbände über schlichte Vereine oder Verbände und ermöglicht ihnen als Selbstverwaltungsorgane staatlich legitimiertes Handeln namens der Ärzteschaft vor Ort. „Dieses ist mehr denn je gefragt, wenn es um die Vertretung in örtlichen Gremien, z.B. im Krankenhausausschuß, in Regionalen Gesundheitskonferenzen, in Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften oder in Volkshochschulen geht", erklärte der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. H. Hellmut Koch.
Innerärztlicher Dialog und Schlichten
Aber auch dem innerärztlichen Dialog kommt es zugute, wenn es einen körperschaftlichen Zusammenschluß aller Ärztinnen und Ärzte vor Ort gibt: Hier erfolgt gemeinsame Fortbildung, hier können Modelle der Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung von den Beteiligten vor Ort geschaffen werden, hier kann ein kollegialer Austausch – sozusagen die Qualitätssicherung der ersten Stufe – erfolgen. Vieles, was die so modernen Schlagworte wie „Ärztenetze" und „Qualitätszirkel" für sich beanspruchen, ist von jeher in dieser örtlichen Ärzte-Körperschaft geleistet worden und soll in verstärktem Maße in der Zukunft geleistet werden. Und wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Kollegen vor Ort gibt, so ist der Kreisverband der berufene Schlichter – und nicht etwa die Leserbriefseite der Lokalzeitung! Apropos Schlichten: In den Arzt – Patienten-Kontakt bringen beide Partner „mehr" ein als in einen normalen Vertrag mit einem Dienstleister. Nachdem es regelmäßig um die eigene Gesundheit geht, ist die Enttäuschung auf beiden Seiten, wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden, besonders groß. Die angemessene Antwort in der „ersten Instanz" ist die Mediation, d.h. der Versuch einer Vermittlung vor Ort. „Diesen Auftrag", so der Präsident abschließend, „weist das Kammergesetz seit jeher den Kreisverbänden zu. Dieser Auftrag soll zukünftig stärker als bisher wahrgenommen werden, wofür nicht zuletzt die Gesetznovelle Ressourcen freimacht."
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 08.10.2001)
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