Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat erhebliche Zweifel, ob die derzeit von der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geforderte Arzneimittel-Chipkarte mehr Sicherheit im Arzneimittelsektor für die Patientinnen und Patienten bringen wird.
Denn auf einer solchen Arzneimittel-Chipkarte, die im übrigen hohe Kosten verursachen würde, sollen nur verordnete Arzneimittel gespeichert werden. Rezeptfreie Medikamente oder auch Nahrungsergänzungsmittel, die Wechselwirkungen mit anderen Medikamente haben können, wären nicht auf dem Chip gespeichert. Darüber hinaus ist die Frage der „Non-Compliance", also ob ein Patient die verschriebenen Medikamente auch ordnungsgemäß einnimmt, nicht mit einer Arzneimittel-Chipkarte aus dem Weg geräumt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne die Arzneimittel-Chipkarte nur freiwillig eingeführt werden, was jedoch den Nutzen einer solchen Karte erheblich schmälern würde. "Mit kurzatmigen Lösungsansätzen, deren Plausibilität und Sinnhaftigkeit vielen auf den ersten Blick zwar einleuchten möge, läßt sich aber eine Steigerung der Arzneimittelsicherheit nicht erreichen", so Dr. Maria E. Fick, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer.
Die Ärztinnen und Ärzte müssten sich sicherlich den Problemen der immer wirksamereren Medikamente und den damit verbundenen erhöhten Nebenwirkungen noch intensiver widmen, wobei die Apotheker bei der Betreuung der Patienten ihren eigenen pharmazeutischen Wirkungskreis ebenso erfüllen. Dem jetzigen Vorschlag mit der Arzneimittel-Chipkarte fehle es jedoch an der notwendigen Patientenrealität, sagte die Vizepräsidentin.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 29.08.2001)
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