Gesetzgeber plant besseren Schutz für Nichtraucher
Die Arbeitsstättenverordnung regelt den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer - ausreichendes Licht, angemessene Räumlichkeiten, genügend Pausenräume und "gesundheitlich zuträgliche Luft". Dieser Punkt ist in vielen Betrieben bislang nicht durchsetzbar, weil noch keine gesetzlichen Regelungen für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz existieren. Doch nun gibt es Grund zum Aufatmen: In ihren Sitzungen am Mittwoch, dem 7. Februar 2001, haben die Ausschüsse des Deutschen Bundestages für Recht, für Wirtschaft, für Arbeit und Soziales sowie für Umwelt mit deutlicher Mehrheit zugestimmt, einen gesetzlichen Nichtraucherschutz in der Arbeitstättenverordnung zu verankern. Die Koalition gegen das Rauchen, der auch die Deutsche Krebshilfe angehört, begrüßt diese Voten, die für die Zweite und Dritte Lesung im Bundestag im kommenden Frühjahr richtungweisend sind.
Unter derzeitigen Bedingungen hängt der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz wesentlich von der Gutwilligkeit der Entscheidungsträger im jeweiligen Betrieb ab. Betriebsräte, Verwaltungsleiter, Vorstände setzen sich zumeist nur dann für rauchfreie Arbeitsplätze ein, wenn sie selbst überzeugte Nichtraucher sind. In Betrieben, die von Rauchern geführt werden, fehlt ein wirksamer Nichtraucherschutz doppelt so häufig wie in Betrieben mit nichtrauchenden Führungskräften. Nichtraucher müssen sich einen rauchfreien Arbeitsplatz oft erkämpfen: Ein Drittel der in Firmen erlassenen Richtlinien zum Nichtraucherschutz wurde erst auf Grund von Klagen nichtrauchender Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber erlassen.
Dieser Zustand ist unhaltbar, denn das Rauchen ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für Krebs, Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten. Jedes Jahr sterben in Deutschland über 300.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Experten schätzen, dass sich durch konsequenten Rauch-Verzicht etwa ein Drittel aller Krebserkrankungen vermeiden ließen. Auch das Passivrauchen ist ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor: Passivraucher erleiden die gleichen akuten und chronischen Gesundheitsschäden wie Raucher, wenn auch in etwas geringerem Ausmaß und geringerer Häufigkeit. Das Lungenkrebsrisiko passivrauchender Menschen ist beispielsweise um etwa 30 Prozent erhöht. Personen, die 15 Jahre lang in stark verrauchten Räumen arbeiteten, haben ein fast doppelt so hohes Lungenkrebsrisiko wie nicht oder nur gering belastete Personen.
Zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz hat eine interfraktionelle Gruppe von Mitgliedern des Bundestages bereits im April 2000 einen Antrag zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung in den Bundestag eingebracht. Durch diese Änderung würde endlich Rechtssicherheit für Nichtraucher geschaffen. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages (Recht, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Umwelt) haben am Mittwoch, dem 7. Februar 2001 in Berlin beschlossen, dem Antrag der Abgeordneten Werner Lensing (CDU), Uta Titz-Stecher (SPD), Hildebrecht Braun (FDP) und Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen) zuzustimmen. Die positiven Voten der Ausschüsse bedeuten eine faktische Verabschiedung des Gesetzes, da der Bundestag in der Zweiten und Dritten Lesung im Allgemeinen der Beschlussempfehlung seiner Fachausschüsse folgt.
Die Koalition gegen das Rauchen, eine Gruppierung von 80 Initiativen und Organisationen des Gesundheitswesens, wird von einem Steuerungsgremium geleitet. Diesem Steuerungsgremium gehören an: der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, die Bundesärztekammer, die Bundesvereinigung für Gesundheit, die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, die Deutsche Herzstiftung, das Deutsche Krebsforschungszentrum, die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche Lungenstiftung. Alle beteiligten Organisationen begrüßen die geplante Änderung der Arbeitsstättenverordnung, weil die Nichtraucher sich am Arbeitsplatz in Zukunft auf einen wirksamen Schutz verlassen können.
(Quelle: Deutsche Krebshilfe e.V., 18.02.2001)
Für Ärzte gibt es weltweilt Jobangebote:
Hier finden Sie Aktuelle Stellenangbote für Ärzte...
Hier können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine neue Stellenanzeige aufgeben:
Sie sind schon Kunde bei uns? Dann gelangen Sie hier zu Ihrem Kundenbereich, um ihre Anzeigen zu verwalten oder sich als Arzt zu registrieren.