Mit großer Mehrheit hat der 53. Bayerische Ärztetag in Amberg die Einführung eines freiwilligen Fortbildungszertifikates beschlossen. Das Fortbildungszertifikat wird ab 1. Januar 2001 ausgestellt, wenn der bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) gemeldete approbierte Arzt innerhalb von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erwirbt und gleichzeitig einen Antrag bei der BLÄK gestellt hat.
Die Bewertungseinheit der Fortbildungsaktivitäten stellen die „Fortbildungspunkte" dar, die für die von der BLÄK anerkannten Fortbildungsveranstaltungen, multimediale Fortbildungen oder für das Studium von Fachliteratur vergeben werden. So gibt es etwa für die Teilnahme an einem Seminar oder Workshop oder an einem Frontalvortrag einen Punkt pro Stunde und für den Besuch eines Kongresses sechs Punkte pro Tag. Auch via Internet, CD-ROM oder über das Studium von Fachzeitschriften mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolges in Schriftform können Ärztinnen und Ärzte ihre Punkte erreichen; maximal sind hier 30 Punkte in drei Jahren möglich.
Die Kammer setzt bei der Fortbildung nicht auf Zwang, sondern vielmehr auf Anreiz. „Wichtiges Merkmal des Fortbildungszertifikates ist, dass es auf freiwilliger Basis von den Ärztinnen und Ärzten erworben werden kann", so der Präsident, Dr. H. Hellmut Koch. Mit der Darstellung des Zertifikates in den Praxisräumen oder auf der Homepageseite im Internet können Ärztinnen und Ärzte künftig ihren Patientinnen und Patienten zeigen, dass sie sich fortbilden und ihr Wissen auf dem neuesten Stand halten.
Die Kammer führt, aufgrund ihrer positiven Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Fortbildungszertifikat", das vom 1. April 1998 bis 1. April 2000 befristet war, das Fortbildungszertifikat ab 1.Januar 2001 ein. Während des Modellzeitraumes haben insgesamt 3108 Ärztinnen und Ärzte ein Zertifikat erworben.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 10.10.2000)
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